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Private Krankenversicherung - Befreiung
Versicherungspflicht
Private Krankenversicherung Befreiung von der
Versicherungspflicht
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Von der Versicherungspflicht können
sich unter anderem Personen befreien
lassen, die versicherungspflichtig
werden! Hierfür gibt es mehrere
Gründe:
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-
aufgrund der Erhöhung
der
Versicherungspflichtgrenze,
-
durch Aufnahme einer
nicht vollen
Erwerbstätigkeit während
des Erziehungsurlaubs,
-
weil ihre Arbeitszeit
auf die Hälfte oder
weniger der regelmäßigen
Wochenarbeitszeit
vergleichbarer
Vollbeschäftigter des
Betriebes herabgesetzt
wird und sie mindestens
fünf Jahre wegen
Überschreitens der
Versicherungspflichtgrenze
versicherungsfrei waren
(z.B. Altersteilzeit),
-
durch den Antrag auf
Rente oder den Bezug von
Rente oder die Teilnahme
an einer berufsfördernen
Maßnahme,
-
durch die Einschreibung
als Student oder die
berufspraktische
Tätigkeit,
-
durch die Beschäftigung
als Arzt im Praktikum,
-
durch die Tätigkeit in
einer Einrichtung für
Behinderte,
-
durch den Bezug von
Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe oder
Unterhaltsgeld und in
den letzten fünf Jahren
vor dem Leistungsbezug
nicht gesetzlich
krankenversichert waren.
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Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn
der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen.
Die Befreiung ist unwiderruflich. Versicherungspflicht tritt erst wieder
ein, wenn der Versicherte aufgrund eines anderen Sachverhaltes
versicherungspflichtig wird. Beispiel: Das Einkommen eines Arbeitnehmers
liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Er kündigt seiner Krankenkasse
und versichert sich privat. Bei einer späteren Anhebung der
Versicherungspflichtgrenze wird er wieder versicherungspflichtig. Jetzt
kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, d.h. ab
sofort kann er dauerhaft unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen,
ohne dass er sich gesetzlich versichern muß oder darf. Wird er
allerdings arbeitslos, so tritt wiederum Versicherungspflicht ein. Er
kann sich jetzt wieder von der Versicherungspflicht befreien lassen und
ist dann dauerhaft auch bei Arbeitslosigkeit privat versichert.
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